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Wohnungs- / Mietangebote V/A
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Bitte veröffentlichen Sie hier keine Wohnungssuchanzeigen. Nutzen Sie dafür die Rubrik unter "Gesuche".
Bitte beachten Sie die Energieausweispflicht nach §16a EnEV bei der Anzeigenaufgabe. Wir weisen Sie darauf hin, dass jede Immobilienanzeige aufgrund dieser Verordnung zwingend folgende Pflichtangaben enthalten muss:
1. die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 des EnEV
2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude,
3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
4. bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und
5. bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.
Weitere Informationen finden Sie beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr.
1. die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 des EnEV
2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude,
3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
4. bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und
5. bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.
Weitere Informationen finden Sie beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr.
Die Anzeigedauer für Ihre Anzeige beträgt (in Tagen): 14